Newsbeitrag No. 58

6 neue Module für D365 entwickelt

Speziell für den polnischen Markt

Microsoft bietet Lokalisierungen für bestimmte Länder an, doch manchmal decken diese nicht alle spezifischen Anforderungen ab. Dann sind Partnerunternehmen wie zum Beispiel MS POS gefragt, die pro Land entsprechende Ergänzungen und Erweiterungen anbieten. Nun konnten unsere Entwickler aus dem Team MS POS Polen für den polnischen Markt ein umfangreiches Package mit 6 Modulen bereitstellen, um Arbeiten noch einfacher und rechtssicherer zu machen:

White List - Länderpackage
GUS Prüfung - Länderpackage
Import von NBP-Wechselkursen - Länderpackage
Fiskaldrucker - Länderpackage
Electronic Banking Interfaces - Länderpackage
Elektronische Steuererklärung mit SAF-T - Länderpackage
1. WhiteList

Die sogenannte „White List“ ist die gebräuchliche Bezeichnung für das elektronische Register, in dem alle Mehrwertsteuerzahler gelistet werden. Es wird vom polnischen Finanzministerium geführt und enthält unter anderem Informationen über den Status des Steuerpflichtigen und die von ihm gemeldeten Bankkonten.Erscheint ein polnisches Unternehmen nicht auf dieser Liste, kann dies bedeuten, dass es dem Finanzamt kein offizielles Bankkonto gemeldet hat. Bei Transaktionen über 15.000 PLN kann die Zahlung auf ein Konto außerhalb der Weißen Liste dazu führen, dass die Mehrwertsteuer nicht abgezogen werden kann oder der Käufer gesamtschuldnerisch haftet. Die wichtigste Information, die auf der Weißen Liste überprüft werden sollte, ist daher die Bankkontonummer des Mehrwertsteuerzahlers.

Deshalb haben unsere Entwickler für D365 F/O folgende Erweiterungen programmiert, um automatisch den Mehrwertsteuerstatus von Geschäftspartnern zu überprüfen:
1. Die Möglichkeit, Informationen über die Bankkonten der Lieferanten downzuloaden
2. Zahlungsjournals auf die Richtigkeit der Bankkonten des Lieferanten zu überprüfen
3. Bankkonten der Lieferanten bei der Durchführung der Zahlungen zu überprüfen
4. Die Ergebnisse auszuwerten

2. Die GUS Prüfung

Das GUS (Główny Urząd Statystyczny) ist die zentrale Behörde für amtliche Statistik in Polen. Unternehmen müssen Daten wie z.B. über Wirtschaftslage, Beschäftigungsanzahl oder Produktionsdetails an die GUS liefern. Diese Daten werden vom GUS geprüft, um die Richtigkeit und Vollständigkeit sicherzustellen. Im betrieblichen oder behördlichen Kontext spricht man daher gelegentlich informell von einer „GUS-Prüfung“, wenn das Amt die gemeldeten Daten kontrolliert. Unsere Entwickler haben hier einen praktischen Abruf entwickelt, der so im Standard von D365 F/O nicht enthalten ist:
Mit einem einzigen Klick liest D365 F/O auf Grundlage der angegebenen NIP-Nummer (=polnische Steueridentifikationsnummer) die Daten des Auftragnehmers aus der Datenbank des Statistischen polnischen Zentralamts. Dieser Mechanismus beschleunigt die Erstellung der Auftragnehmer-Datei im D365 F/O und eliminiert Fehler, die oft bei einer manuellen Dateneingabe auftreten können. Gleichzeitig werden alle Daten überprüft, so dass eine mögliche Duplizierung vermieden wird.

3. Import von NBP-Wechselkursen

Sicherstellung aktueller Wechselkurse in Echtzeit. Hierbei handelt es sich um einen Mechanismus, der automatisch Wechselkurse von der polnischen Nationalbank abruft. Diese Funktion, die unsere Entwickler konzipiert haben, ermöglicht den Import von Wechselkursen eines beliebigen Tages oder eines bestimmten Datumsbereichs. Durch Einrichten eines regelmäßigen Abrufs werden Wechselkurse täglich im System aktualisiert, ohne dass der Benutzer eingreifen muss. Somit verfügen Sie immer über tagesaktuelle Daten! Gegebenenfalls nicht nachvollziehbare manuelle Abläufe, die fehleranfällig sind, gehören damit der Vergangenheit an.

Auf einen Blick

  • Import für einen bestimmten Tag
  • Import für einen Datumsbereich
  • Automatischer Abruf
  • Sicherstellung fehlerfreier Abläufe
4. Fiskaldrucker

Der polnische Markt hat eine eigene Fiskalisierungslogik, in der spezielle Fiskaldrucker benutzt werden. Die Erweiterung, die von unserem Team realisiert wurde, ist eine volle Integration der lokalen Fiskaldrucker, so dass alle Verkaufstranskationen im System erfasst werden, während gleichzeitig ein Steuerbeleg/Rechnung für den Kunden gedruckt wird.

Das ist möglich:

  • Integration der POS-Anwendung mit POSNET-Fiskaldruckern
  • Druck der Mehrwertsteuerrechnung
  • Druck einer vereinfachten Rechnung
  • Fehlerbehebung
  • Integration mit Kassenschublade und Tagesabschluss
  • Darstellung von Steuern und Zahlungen
  • Transaktionen werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen des polnischen Rechts für die Umsatzsteuermeldung an JPK erfasst

Unser zusätzlicher Service:

  • Beschaffung der Hardware
  • Installation vor Ort
  • behördliche Abnahme
  • Support
5. Electronic Banking Interfaces

Diese Funktion automatisiert diverse Zahlungsvorgänge und Daten.

Für den Export von Überweisungen bedeutet das, dass
1. es nicht erforderlich ist, diese manuell in der Bankapplikation vorzubereiten und
2. mit nur wenig Zeitaufwand größerer Mengen gesendet werden können sowie
3. das Fehlerrisiko eliminiert wird, weil alle Zahlungsdaten direkt aus dem System generiert werden.

Für den Import von Kontoauszügen heißt das, diese
1. werden direkt an das System gesendet
2. sowie automatisch bei Transaktionen abgeglichen und
3. bei übereinstimmenden Transaktionen schneller abgewickelt.

Außerdem reduziert sich das Fehlerrisiko bei Abrechnungen.

6. Elektronische Steuererklärung mit SAF-T

Auch auf diesem Gebiet konnte eine vollständige Integration in D365 F/ über den Standard hinaus entwickelt werden. Somit ist ein automatisiertes Reporting verfügbar und Abgaben können auf ein Minimum reduziert werden. Die Kommunikation zwischen den Behörden und den Unternehmen wird extrem vereinfacht.

Zum Hintergrund: Polen ist eines der ersten europäischen Länder, das die elektronische Steuererklärung (E-Reporting oder E-Accounting) in einer Testphase einführte. Das elektronische MwSt.-Meldesystem, bekannt als SAF-T Polen, ist nun seit kurzem für große Steuerzahler obligatorisch.

Hauptziel des Finanzministeriums besteht darin, das E-Reporting-Verfahren zu optimieren, um die Anzahl der Dateien zu reduzieren. (Steuerinformationen werden oft doppelt oder mehrfach übermittelt). SAF-T-Dokumente müssen im XML-Format an die nationale Plattform der Steuerbehörde (KAS) gesendet werden. Zwei Dateien, JPK_VAT und JPK_CIT, sind obligatorisch. Beide mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und einer Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren.

Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung zu den diversen Modulen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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